Ralph Boes setzt Hartz IV Sanktionshungern aus

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Jobcenter zieht zwei von drei Sanktionen zurück

28.11.2012

Nach 26 Tagen hat der Aktivist und Hartz IV-Betroffene Ralph Boes das „Sanktionshungern“ eingestellt (wir berichteten hier und hier). Grund für die Aufgabe ist die Rücknahme der Sanktionen durch das Jobcenter. Mit der Schaffung eines Präzidenzfalls wollte Boes bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Verfassungswidrigkeit der Sanktionen feststellen zu lassen.

Um gegen die Sanktionen juristisch vorzugehen, hatte Boes einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde überraschenderweise durch die Behörde bestätigt. Die Sanktion hätte formal nicht aufaddiert werden dürfen, da es sich um gleichrangige Erst-Pflichverletzungen gehandelt hätte. Somit sei die Aufrechnung der Sanktionsbeträge nicht zulässig gewesen, schreibt das Jobcenter in seinem Bescheid.

Gründe für das Hungern außer Kraft gesetzt
„Somit sind die Gründe für das Hungern zunächst außer Kraft gesetzt. Ich werde jetzt also wieder vorsichtig beginnen, zu essen“, schreibt Boes auf seinem Blog. Dennoch soll damit die Aktion nicht beendet sein. „Die Gründe für die nächsten Sanktionen sind durch meine Selbstanzeige vom ersten November 2012 und weitere nicht angenommene Arbeitsangebote längst gelegt. Vermutlich werde ich ab Januar auf 100 Prozent sanktioniert.“

Tatsächlich hatten über die Aktion nicht nur einschlägige Blogs und Internetseiten berichtet, sondern eine Reihe von etablierten Medien. Das allein sei laut Boes schon mal „ein schöner Gewinn“. Dass die Behörde zwei von drei Hartz IV Sanktionen wegen Formfehlern zurückziehen musste, sei „unglaublich“. Das Klagen sei nunmehr damit erschwert, weil zurückgezogene Sanktionen „vermutlich nicht beklagbar sind“.

Aktion wird wahrscheinlich im Januar fortgesetzt
Boes und seiner Mitstreiter vermuten, das die „zweite Runde“ ab Januar beginnt. Dann nämlich wird sich das Jobcenter gezwungen sehen, über weitere Sanktionen zu entscheiden. „Da gerade auch die Ablehnung meines letzten Widerspruches gegen die erste Sanktion eingegangen ist, kann jetzt die juristische Aufarbeitung beginnen.“ (sb)

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