Hartz IV-Jobcenter jetzt Strafgesetzbuch-Behörde

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Informationsdienst des Deutschen Bundestages betitelt Jobcenter als „Strafgesetzbuch Behörden“

17.05.2012

Hartz IV Kritiker werden ihren Augen nicht trauen. Der Informationsdienst des Deutschen Bundestages hat stellvertretend erstmals zugegeben, dass Jobcenter „Strafgesetzbuch II Behörden“ statt „Sozialgesetzbuch II-Behörden“ sind. Dieser sehr wahrscheinliche „Freud’scher Versprecher“ findet sich gleich in der Überschrift der Mitteilung: „Im Bundestag notiert: Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden.“

In der Meldung war zu lesen, dass die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen von „Strafgesetzbuch-II-Behörden“ (gemeint sind wohl die strafende Jobcenter) in den letzten sieben Jahren gestiegen sind. Im Vorfeld hatte die Partei „Die Linke“ eine entsprechende Anfrage an die schwarz-gelbe Bundesregierung (17/9223) gestellt. Die Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter sind von 666.969 auf 721.600 und die Klagen von 38.655 auf 144.180 gestiegen (Zeitraum 2005 bis 2011).

Ein Freud’scher Versprecher (nach dem Psychoanalytiker Sigmund Freud benannt) ist ein verbaler Ausrutscher, bei dem der eigentliche Gedanke versehentlich und gegen den Willen des Sprechers zu Tage tritt. Mit Dank an den Hinweisgeber Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann. (sb)

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