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Obdachlosen-Tafeln Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender

Bizarrer Streit mit dem Finanzamt: Ein Bäcker, der sein Brot an Bedürftige verteilte, anstatt es in den Müll zu werfen, musste plötzlich kräftig Steuern nachzahlen. Gehen den Obdachlosen-Tafeln jetzt die Brötchen aus?
Von Ann-Kristin Mennen
Gute Tat ist teuer: Wer als Bäcker Lebensmittel spendet, muss Steuern zahlen

Gute Tat ist teuer: Wer als Bäcker Lebensmittel spendet, muss Steuern zahlen

Foto: Oliver Berg / DPA

Roland Ermer bezeichnet sich als ehrlich und gesetzestreu. Als das Finanzamt bei ihm vor der Tür steht, muss der Bäcker aus Sachsen nichts fürchten - glaubt er zumindest. Was der Bäckermeister nicht wusste: Er hatte sich des Schwarzspendens schuldig gemacht. Von den Tonnen an altem Brot und trockenem Gebäck, die er Bedürftigen schenkt, will der Staat auch noch ein paar Brocken haben: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterliegen der Umsatzsteuer - Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt hat. Und weil Ermer schon jahrelang unversteuerte Geschenke gemacht hat, muss er rückwirkend zahlen: Das macht zusammen 5000 Euro.

Denn auf seine Vorprodukte wie Mehl, Zucker oder Hefe zahlt der Bäcker ebenfalls eine Umsatzsteuer. Und die zieht er später von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Wenn aber Materialien und ihre Produkte nicht verkauft, sondern verschenkt werden, gilt dieser sogenannte Vorsteuerabzug nicht. An sich logisch, findet Ermer - und trotzdem ungerecht: "Wenn ich das Essen wegwerfe, dann muss ich gar nichts bezahlen."

Denn Kuchen auf der Müllkippe ist keine Leistung und ohne Leistung keine Steuern, erklärt Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks: "Werden Bedürftige dagegen mit Brötchen versorgt, dann ist das unzweifelhaft eine Leistung." 1000 Euro pro Jahr zahlt Roland Ermer jetzt dem Fiskus - für den von ihm erbrachten Dienst an der Gesellschaft. Wird er die Brötchen in Zukunft lieber wegwerfen? "Nicht eine Sekunde habe ich das in Betracht gezogen."

Andere schon. Berufskollegen, die von dem Fall Roland Ermer Wind bekommen haben, fürchten hohe Steuernachzahlungen. Einige Bäckereien haben bereits ihre Spenden bei den Tafeln eingestellt, berichtet der Bundesverband Deutscher Tafeln. Dessen Vorsitzender Gerd Häuser versucht seine Lieferanten zu beschwichtigen. Der Paragraf werde in der Praxis kaum angewandt, weil die Finanzämter die Essenspenden meist als wertlos einstuften.

"Einige führen die Steuern ab, andere nicht", weiß auch Roland Ermer von seinen Berufskollegen. Auch von rebellischen Finanzbeamten hat Ermer schon gehört: "Die sagen, so einen Schwachsinn kontrolliere ich nicht." Für den Bäckermeister ist dieser Schwebezustand dennoch keine Lösung. "Das Gesetz ist Unsinn und muss geändert werden", fordert er.

Das sieht das Bundesfinanzministerium angeblich genauso: "Das Problem ist erkannt", sagt Pressesprecher Johannes Blankenheim. Allerdings handele es sich um europäische Vorgaben. "Wir arbeiten gemeinsam mit den anderen Ländern daran, dieses Problem zu beseitigen." Eine Lösung könne darin bestehen, den Wert der Ware nach Geschäftsschluss mit Null zu beziffern.

Bis es aber soweit ist, schlagen die Bäcker dem Finanzamt eben ein Schnippchen. Sie verschenken ihre Ware nicht länger, sondern verkaufen sie. Eine Lieferung Brot, Brötchen und Kuchen für einen Euro. Ein Sonderpreis für den guten Zweck. "Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesem symbolischen Euro und nicht bei den Herstellungskosten für die Brötchen", sagt Steuerexperte Lefarth. Er rät seinen Betrieben, auf diese Art und Weise der Spendensteuer zu entgehen. Geld zu nehmen ist in diesem Fall fürs Finanzamt offenbar seliger denn Gutes zu geben.