Thermenstrom und Hartz IV: Streit beigelegt

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Jahrelanger Rechtsstreit beigelegt

25.06.2012

Neuneurofuffzig (9,50 Euro!) insgesamt für sechs Monate muss die ARGE/Jobcenter nun zahlen. Widersprüche, Schriftwechsel und einen Erörterungstermin vor dem Sozialgericht hat es dazu gebraucht. Neben dem Betroffenen waren etliche Fachleute viele Stunden lang damit beschäftigt. Weitere ähnlich unsinnige Verfahren sind abzusehen, denn die Stadt Bochum als „Richtlinienverantwortliche“ für Hartz IV – Wohnungsangelegenheiten weigert sich weiterhin beharrlich, eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) in Essen anzuerkennen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in eigener Sache?

Dabei geht es nur um eine Kleinigkeit und eine Selbstverständlichkeit: schon in Vor-Hartz-Zeiten war gerichtlich festgestellt, dass die Stromkosten für die Umwälzpumpe, Zündung, Thermostat usw. einer Heizungsanlage zu den Heizkosten gehören. Sie werden idR vom Vermieter mit der Heizkostenrechnung abgerechnet. Bei Einzel-Etagengasheizungen sind sie in der Haushaltstromrechnung enthalten und kaum genau zu ermitteln. „Dann wird es eben geschätzt“ meinte das LSG, zog die Heizkostenverordnung heran und heraus kam, dass für Stromkosten 5 % der Gaskosten anzusetzen seien. Eine einfache Rechnung. Bei großen Familien und ungünstigen Heizbedingungen können das bis zu zehn Euro im Monat sein.

Nicht so für die Stadt Bochum. Sie besteht weiterhin darauf, dass genauestens zu ermitteln sei, wie viele Stunden im Jahr die Heizung gelaufen ist (abhängig u.a. von beim Wetteramt zu erfragenden Wetterbedingungen). Das muss mit dem in der Betriebsanleitung angegebenen Stromverbrauch multipliziert werden, das Ergebnis wiederum mit dem aktuellen Strompreis. Wie das gehen soll versteht kein Mensch. Auch nicht der Richter und die Rechtsstelle des Jobcenters.

So waren sie auch ganz schnell bereit, einem Vergleich auf der Grundlage der LSG-Entscheidung zuzustimmen. Wie sie es beim nächsten Mal auch tun werden, und beim übernächsten Mal … . Und nicht nur in dieser Angelegenheit.

Kürzlich hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Geschäftsführungen der Jobcenter NRW in einem umfangreichen Papier neben der „fehlenden fundierten Ausbildung“ und „überforderten Mitarbeitern“ auch über zu viel Arbeit geklagt.

Ein nicht geringer Teil dieser Überarbeit dürfte allerdings hausgemacht sein und ließe sich mit einiger Vernunft vermeiden. Sie können es aber gerne noch komplizierter haben: Je nach Bau- und Betriebsart des Heizungssystems (hier: extrem niedrige Vorlauftemperatur) kann die Pumpenlaufzeit erhöht sein bei gleichzeitig reduziertem Gasverbrauch. Gerne möchte die Stadtverwaltung hier Pauschalen anwenden – wenn die nicht auf der Heizkostenverordnung (oder entsprechendem ) beruhen wird das nicht akzeptabel sein. Dann wird dem Jobcenter nichts anderes übrig bleiben, als auf eigene Kosten einen Stromzwischenzähler einbauen zu lassen – wenn der Vermieter das zulässt. Mehr Infos zum furchtbar wichtigen Thema „Thermenstrom und Hartz IV“ auch hier. (Norbert Hermann, Bochum Prekär)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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