BA: Weniger Hartz IV-Betrugsfälle

Lesedauer 2 Minuten

Bundesagentur für Arbeit: Weniger Hartz IV-Betrugsfälle als im Vorjahreszeitraum

15.03.2012

Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung an Stammtischen und der Politik berichtet die Bundesagentur für Arbeit für das vergangenen Jahr über eine deutlich gesunkene Quote von Hartz IV-Missbrauchs- Betrugsfällen. Laut BA seien die Betrügereien um rund 50.000 eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren auf 177.000 zurückgegangen.

Zahl der Hartz IV-Betrügereien um knapp 47.500 Fälle gesunken
Laut des neuen Jahresbericht 2011 zur „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“ der Bundesagentur für Arbeit wurden knapp 47.500 weniger Betrugsfällen als im Vorjahr registriert. Das entspricht 9,1 Prozent weniger Fälle, die wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung übergeben wurden. Auch die Zahl der Strafverdachtsfälle, in denen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden musste, sei um 16,5 Prozent zurückgegangen. „Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur stehe „jedem Steuerzahler gegenüber in der Pflicht, alle Missbrauchsfälle zu verfolgen“.

Antragsteller müssen genaue Angaben zu Vermögen und Nebeneinkünften machen
Bei den knapp 177.000 Betrugsfällen verhängten die Jobcenter häufig selbst Strafen. Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern wurden durchschnittlich 111,73 Euro im letzten Jahr eingefordert. Verfahren wegen Missbrauch werden von den Jobcentern bei begründetem Verdacht eingeleitet. Dies ist der Fall, wenn vermutet wird, dass staatliche Hartz IV-Leistungen zu unrecht bezogen wurden. Ein solcher Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn ein Hartz IV-Empfänger absichtlich falsche Angaben über sein Vermögen oder Nebeneinkünfte macht. In vielen Fällen gaben Leistungsbezieher ihr zusätzliches Einkommen nicht vollständig oder überhaupt nicht an, verschwiegen Erbschaften oder angespartes Vermögen außerhalb des Freibetrags. Die meisten Betrugsfälle wurden dem Bericht zufolge beim automatisierten Abgleich der persönlichen Daten von Hartz IV-Empfängern mit den Daten von anderen Behörden aufgedeckt. Teilweise wurden aber Betrugsfälle durch die Vorlage von Kontoauszügen oder anonymen Anzeigen aufgedeckt.

Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§263 StGB) macht sich ein Bürger wegen Betruges strafbar, wenn er absichtlich sich oder einer dritten Person einen „rechtswidrigen Vermögensvorteil“ verschafft. Das passiert dann, wenn man falsche Angaben macht, wahre Tatsachen unterdrückt und dadurch einen Irrtum erregt. Der Gesetzgeber sieht für einen Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen. Vielfach kommt es darauf an, wie der Betrug stattfand und wie viel Geld „ergaunert“ wurde. In den meisten Fällen droht den Tätern bei Ersttat neben der Rückzahlung der zu viel gezahlten Leistungen eine Geldstrafe. Sind hohe Geldbeträge erschlichen worden, so droht ein Verfahren eingeleitet durch die Staatsanwaltschaft.

Beim Sozialleistungsbetrug machen sich Antragsteller von Hartz IV, Bafög oder Arbeitslosengeld nicht nur strafbar, wenn sie beim Stellen des Antrages unwahre Angaben machen, sondern auch, wenn sie während der Zeit des Sozialleistungsbezuges keine Angaben über die Änderungen ihres Einkommens oder Vermögens machen. Dann droht eine Strafanzeige wegen Betrug durch Unterlassen von Informationen. Fragen und Antworten zu dem Thema können auch im Hartz IV Forum gestellt werden. (ag, sb)

Lesen Sie auch:
Hartz IV: Fahrtkosten bei Jobcenter-Terminen
Hartz IV trotz fehlender Angaben der Mitbewohnerin
Die Tricks beim Hartz IV Kinderregelsatz
Hartz IV: Mehr Sperrzeiten und Sanktionen
Kein Recht auf Datenschutz bei Hartz IV?
Hartz-IV: Pflege begründet Mehrbedarf

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...